Die Röntgenverordnung (RöV) hat den Schutz der Bevölkerung im Allgemeinen, des beim Betrieb tätigen Personals im Speziellen und den Schutz der Patienten auf dem Gebiet der medizinischen Anwendung zum Ziel. Im medizinischen wie auch im technischen Bereich sind dazu grundlegende Strahlenschutzvorschriften gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) zu beachten. Um sich in Räumen mit Strahlen aufhalten oder um Tätigkeiten wie z.B. Röntgendiagnostik ausüben zu dürfen, verlangt der Gesetzgeber vorab entsprechende Qualifikationsnachweise, die bei dafür zertifizierten Anbietern erworben werden müssen. Wir bieten am UKR alle erforderlichen Strahlenschutzkurse , sowie ergänzende Veranstaltungen für Anwender, Beauftragte und/oder Verantwortliche an.
Zielgruppe: Strahlenschutzbeauftragte und -verantwortliche
Kosten: Keine
Hinweis: Die Online-Veranstaltung wird ebenso am 20.07.2023 und 10.10.2023 angeboten.