Die Regelungen zum Betreten von Kliniken wurden seitens der Bayerischen Staatsregierung in den letzten Tagen mehrfach angepasst. Ab sofort muss jede externe Person, unabhängig von ihrem Genesenen- oder Impfstatus, beim Betreten des Universitätsklinikums Regensburg (UKR) einen aktuell gültigen, negativen Testnachweis vorzeigen. Von dieser Regelung ausgenommen sind weiterhin Patienten.
Angesichts der nach wie vor bayernweit hohen Belegung mit COVID-19-Patienten und der immer noch hohen Inzidenzen ist eine durchgreifende Entspannung der Situation in den Krankenhäusern bisher nicht absehbar. Aus diesem Grund passte das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Betretungsregelungen für Krankenhäuser nochmals dem aktuellen Infektionsgeschehen an.
Ab sofort muss jede externe Person, unabhängig von Impf- oder Genesenenstatus, (Begleitpersonen ambulanter und stationärer Patienten, Besucher stationärer Patienten, Veranstaltungsteilnehmer wie auch Besucher mit sonstigen Terminen), beim Betreten des Klinikums einen aktuell gültigen Nachweis über ein negatives Testergebnis (PCR-Test oder PoC-PCR-Test – nicht älter als 48 Stunden; POC-Antigentest – nicht älter als 24 Stunden) vorzeigen.
Von der Testpflicht ausgenommen sind ambulante und stationäre Patienten, Kinder bis zum sechsten Geburtstag, Schüler (wenn sie regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen) und noch nicht eingeschulte Kinder.
Die Hygienevorgaben des UKR (FFP2-Maske ohne Ventil, Abstand von möglichst 1,50 Metern und Händedesinfektion) gelten nach wie vor im gesamten Gebäude.
Begleitpersonen nur in Ausnahmefällen erlaubt
Begleitpersonen sind auch weiterhin nur in dringenden Ausnahmefällen erlaubt, wenn der Patient zum ambulanten oder stationären Termin dringlich auf unterstützende Begleitung angewiesen ist.
Besuche stationärer Patienten sind täglich zwischen 13:00 und 18:00 Uhr von bis zu zwei Personen pro Patient und Tag erlaubt. Es darf sich jedoch immer nur ein Besucher im Patientenzimmer aufhalten.
Auch in Mehrbettzimmern ist zeitgleich nur eine Besuchsperson erlaubt. Besuche bei den anderen Patienten desselben Zimmers sind zeitversetzt einzuplanen. Für Besucher der Palliativstationen und schwerstkranker Patienten gelten Sonderregelungen, die mit dem Stationspersonal abgestimmt werden müssen. Grundsätzlich dürfen Personen mit Anzeichen eines respiratorischen Infektes (z.B. Husten, Schnupfen, Fieber etc.) das UKR nicht betreten.
Die aktuell gültigen Regelungen finden Sie auch ausführlich unter www.ukr.de/coronavirus.
Testmöglichkeit am UKR
Allen Besuchern des UKR steht vor dem Haupteingang ein Testzentrum zur Verfügung.
Öffnungszeiten:
Termin können unter https://ukr-recot.probatix.de/de/pick-slot gebucht werden.
UKR, Uniklinikum Regensburg, Universitätsklinikum Regensburg, Regensburg, Zugangsregelung, Coronavirus, Coronapandemie
Download ( PDF , 32 KB )Verwendung der Medien ausschließlich im Zusammenhang mit diesem Beitrag
Das Universitätsklinikum Regensburg (UKR) ist ein Krankenhaus der höchsten Versorgungsstufe. Es bietet in 31 human- und zahnmedizinische Kliniken, Polikliniken, Instituten und Abteilungen fast das komplette medizinische Fächerspektrum an und verfügt über 839 Betten sowie 52 tagesklinische Behandlungsplätze.
Ausgerichtet ist das Universitätsklinikum Regensburg auf Hochleistungsmedizin mit besonderem Fokus auf Transplantations- und Intensivmedizin sowie onkologische und kardiovaskuläre Erkrankungen. Bei der durchschnittlichen Fallschwere („Case-Mix-Index“) liegt das UKR mit an der Spitze der deutschen Universitätsklinika. Neben der Patientenversorgung ist das UKR gemeinsam mit der Fakultät für Medizin der Universität Regensburg für die Ausbildung von ca. 2.000 Studierenden (Human- und Zahnmedizin) sowie für die medizinische Forschung verantwortlich.
Gemeinsames Ziel aller Mitarbeiter sind die optimale medizinische und pflegerische Versorgung der Patienten sowie ein wertschätzendes Miteinander im Team.