Das Universitätsklinikum Regensburg (UKR) setzt die seit Oktober 2022 geltenden Anpassungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes sowie der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung um. Demnach ist jeder Besucher, Patient, externe Veranstaltungsteilnehmer und sonstige Externe mit Termin während des gesamten Aufenthalts am UKR zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet. Die Testpflicht für Besucher stationärer Patienten, Begleitpersonen sowie für sonstige Besucher und Gäste des UKR bleibt unverändert bestehen.
Maskenpflicht
Die aktuell gültigen Regelungen finden Sie auch ausführlich unter www.ukr.de/coronavirus.
Testpflicht
Die Testpflicht für Besucher stationärer Patienten, Begleitpersonen sowie für sonstige Besucher und Gäste des UKR bleibt unverändert bestehen.
Testmöglichkeit am UKR
Allen Besuchern und Mitarbeitern des UKR steht vor dem Haupteingang ein Testzentrum zur Verfügung.
Öffnungszeiten:
Termine können unter https://ukr-recot.probatix.de/de/pick-slot gebucht werden.
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