Die Skelettszintigraphie dient der bildlichen Darstellung von krankhaft verändertem Knochenstoffwechsel.
Diagnose gut- und bösartiger Erkrankungen
Der Knochenstoffwechsel kann bei vielen gutartigen Erkrankungen erhöht oder erniedrigt sein, zum Beispiel bei:
Auch bösartige Knochentumoren oder Skelettmetastasen anderer bösartiger Tumoren können mit diesem empfindlichen Verfahren entdeckt werden.
Die Knochenszintigraphie eignet sich zudem auch zur weiterführenden Untersuchung unklarer Knochenschmerzen, wie bei unerkannten Knochenbrüchen oder Stoffwechselstörungen mit Auswirkung auf das Skelettsystem.
Ablauf der Untersuchung
Die Untersuchung ist eine reguläre Kassenleistung und kann über
Wenn Sie Ihren Termin verlegen oder absagen müssen, rufen Sie uns bitte an unter 0941 944-17507 oder 0941 944-17550. Außerhalb üblicher Bürozeiten können Sie ein Fax senden an 0941 944-7502.
Vor einer Knochenszintigraphie ist keine besondere Vorbereitung erforderlich.
Wir empfehlen allerdings, metallischen Schmuck und Piercings ebenso wie Wertgegenstände zuhause zu lassen. Bitte tragen Sie bequeme Kleidung mit möglichst wenig metallischen Applikationen wie Knöpfe, Nieten, Reißverschlüsse oder massive Gürtelschnallen, da sie die Qualität der Aufnahmen beeinträchtigen.
Metallimplantate und Schrittmachersysteme, eine Kontrastmittelallergie oder Nierenfunktionsstörungen sprechen nicht gegen eine Knochenszintigraphie.
Bitte bringen Sie folgende Dinge mit, um den Ablauf am Untersuchungstag zu erleichtern:
Bitte planen Sie sicherheitshalber fünf Stunden für die Knochenszintigraphie ein. Diese beinhalten eine Wartezeit von etwa zwei bis drei Stunden zwischen den frühen und späten Aufnahmen, in der sich die radioaktiven Knochenstoffwechselmarker im Körper verteilen. Im Anschluss an die Untersuchung werden Ihre Aufnahmen ärztlich geprüft und Sie bekommen Bescheid, sobald Sie die Abteilung verlassen können.
Im Anschluss an die Untersuchung geben wir Ihnen einen QR-Code für den datenschutzkonformen Zugriff auf Ihre Bilddaten mit.
Aus Gründen des Strahlenschutzes ist der Zugang zu unserer Abteilung beschränkt. Daher sollten Sie nur, wenn es unbedingt erforderlich ist, mit einer Begleitperson kommen. Die Begleitperson darf allerdings nicht schwanger sein.
Bitte haben Sie Verständnis, dass im Untersuchungsraum mit der Gammakamera bzw. dem SPECT/CT-Gerät aus Gründen des Strahlenschutzes grundsätzlich keine Begleitperson erlaubt ist.
Sollte die Untersuchung nur nach Gabe eines Beruhigungsmittels möglich sein, dürfen Sie an dem Tag nicht mehr allein aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. Sorgen Sie daher bitte vorab für eine Fahrmöglichkeit nach Hause.
Ihre zuweisende Klinik bzw. Ihr Arzt erhält möglichst zeitnah einen schriftlichen Befundbericht. Je nach Fragestellung erfordern Auswertung und ärztliche Befundung des umfangreichen Bildmaterials zusätzlichen Aufwand. Sollten Sie selbst eine Kopie des Befundberichtes wünschen, teilen Sie uns das bitte am Untersuchungstag einfach mit.