UKR, Seminarräume
Die Hygiene unterliegt in Krankenhäusern sehr strengen Auflagen. Gemäß § 5 und § 8 der Medizinischen Hygieneverordnung (MedHygV) wird für jedes Krankenhaus gefordert, dass je Fachabteilung ein hygienebeauftragter Arzt bzw. eine hygienebeauftragte Ärztin als Ansprechperson für das Hygienepersonal zur Verfügung steht, bei der Einhaltung von Hygieneregeln und Infektionsprävention unterstützt und an hausinternen Fortbildungen mitwirken soll. Unsere Fortbildung zum hygienebeauftragten Arzt bzw. zur hygienebeauftragten Ärztin umfasst 40 UE und entspricht den Vorgaben der MedHygV §8 Absatz 2. Das Curriculum wurde von einem erfahrenen Team von Krankenhaushygienikern entwickelt und umfasst alle wichtigen Themen rund um Hygieneregeln und Infektionsprävention. Die Fortbildung richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, die eine Facharztanerkennung vorweisen können und als weisungsbefugte hygienebeauftragte Mediziner in Krankenhäusern tätig werden.
Teilnahmegebühr:
890,- EUR
(inkl. Seminarverpflegung, Unterlagen und Zertifikat)
Kontakt:
0941 944-38921/ -38923
weiterbildung@ukr.de
Veranstaltungsflyer
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