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Universitäres Transplantationszentrum Regensburg

Nierentransplantation

Lebendspende

    • Volljährigkeit und Einwilligungsfähigkeit
    • Einwilligung nach Aufklärung
    • Medizinische Eignung
    • Erfolgsaussicht der Organübertragung
    • fehlendes anderes Spenderorgan (eines Verstorbenen)
    • der Eingriff muss durch einen Arzt erfolgen
    • Empfänger können sein: Verwandte bis zweiten Grades, Ehegatten, Verlobte und andere Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen (z.B. langjährige enge Freunde)
    • Einverständnis des Spenders zu einer Nachbetreuung nach dem Eingriff
    • Votum einer Kommission, dass verbotener Organhandel weitestgehend ausgeschlossen werden kann