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Veranstaltung

Notfallpflege (DKG) - Anerkennungslehrgang und Prüfung gemäß § 21 Abs. 5

Datum
19. - 20.04.2023
Ort

UKR, Seminarräume

Zielgruppe
Pflege
Veranstalter
Stabsabteilung Personalentwicklung
Veranstaltungsart
Fort- / Weiterbildung
Kurzbeschreibung
Vorbereitungslehrgang 19. und 20.04.2023 | Prüfung am 26.04.2023
Beschreibung

Unabhängig von der erfolgreichen Teilnahme an einer regulären zweijährigen Weiterbildung besteht für Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Krankenschwestern und -pfleger, Kinderkrankenschwestern, -pfleger die Möglichkeit der Anerkennung der DKG-Weiterbildung für das Fachgebiet Notfallpflege auf Grundlage der Berufserfahrung in der Notaufnahme unter folgenden Voraussetzungen:

 

Es liegen nachweislich vor:

• eine mindestens siebenjährige Berufstätigkeit in der Notaufnahme (Vollzeit, Teilzeit entsprechend länger) bis zum 31.12.2019

 

und

 

• eine erfolgreich absolvierte mündliche Prüfung über die Inhalte der Moduleinheiten

• F NFP M I, ME 1, 2, 3 und 5,

• F NFP M II, ME 2 und 3,

• F NFP M V, ME 1 und 4

der Weiterbildung Notfallpflege.

 

Prüfung:

Der Anerkennungslehrgang endet mit einer mündlichen Prüfung über alle Inhalte der genannten Fachmodule. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine von der BKG bestätigte Anerkennungsurkunde.

 

Zugangsvoraussetzung ist der Nachweis der aktuellen beruflichen Tätigkeit als Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in im Fachgebiet Notfallpflege und der jeweils Berufserfahrung.

 

Gebühren:

360 Euro (zzgl. 90 Euro Prüfungsgebühr)

 

Anmeldung bitte bis zum 09.04.2023.

 

Nach erfolgter Anmeldung senden Sie uns bitte folgende Unterlagen per Mail an weiterbildung@ukr.de:

• Anschreiben

• Qualifikationsnachweise (Berufsurkunde, Zeugnis über die staatliche Prüfung, Bescheinigungen und Nachweise zur Berufserfahrung)