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Stationäre Behandlung

Entlassung

Um Versorgungslücken zwischen der stationären und der nachfolgenden Behandlung zu vermeiden, kümmert sich am UKR ein interdisziplinäres Team im Rahmen des Entlassmanagements um Ihre Entlassung und bei Bedarf um die nachstationäre Versorgung. Die Vorbereitungen dafür beginnen bereits bei der Patientenaufnahme und werden während Ihrer Behandlung kontinuierlich fortgeführt. Ihr Ansprechpartner für das Entlassmanagement während Ihres Aufenthalts ist das jeweilige Case Management der Station. Zusätzlich steht Patienten mit poststationärem Unterstützungsbedarf auch das Zentrum für Sozialberatung und Überleitung zur Verfügung.

Hier werden Sie unter anderem zu folgenden Leistungen im Rahmen des Entlassmanagements beraten:

  • Anschlussheilbehandlung
  • Pflegerische Nachversorgung (ambulant und stationär)
  • Hilfsmittelversorgung
  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Schwerbehinderung

Sobald Ihr Gesundheitszustand eine Behandlung am UKR nicht mehr erfordert, wird Ihr Arzt Ihre Entlassung veranlassen.

Sie erhalten:

  • einen ärztlichen Entlassbericht
  • einen Medikationsplan
  • gegebenenfalls notwendige Verordnungen (z. B. Entlassrezept) für den nachstationären Übergang im Rahmen des Entlassmanagements
  • bei Erforderlichkeit einen Nachsorgetermin in einer der Ambulanzen

Im Rahmen der Entlassung werden von uns, sofern benötigt, die eingeschalteten Nachsorgepartner wie zum Beispiel Pflegedienste, Rehakliniken, Pflegeheime etc. über Ihre Entlassung informiert. Diese erhalten verschiedene Überleitungsbögen wie zum Beispiel Pflege- oder Wundbögen.